Wir überprüfen Ihre elektrischen Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und der Betriebssicherheitsverordnung besteht eine Prüfpflicht für alle im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte und Anlagen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema elektrische Sicherheit in Betrieben und bieten Ihnen die nachfolgenden Leistungen:

 

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel versteht man alle sich im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte, welche über einen Stecker verfügen und bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Beispiele:

  • Elektrische Werkzeuge wie z.B. Winkelschleifer, Bohrmaschine, Heckenschere

  • EDV-Geräte wie z.B. Bildschirm, Computer, Drucker

  • Haushaltsgeräte wie z.B. Wasserkocher, Staubsauger, Kaffeemaschine

Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach der DGUV V3 sowie DIN VDE 0701-0702 und wird in drei Prüfschritte unterteilt:

   1. Sichtprüfung
   2. Messen
   3. Funktionsprüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes elektrische Gerät eine Prüfplakette. Im Anschluss an die Geräteprüfung erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein Prüfprotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung. Für die Messungen nutzen wir kalibrierte Messgeräte.

Um die Arbeitsprozesse so wenig wie möglich zu stören, können wir Ihre Geräte auch außerhalb der Geschäftszeiten prüfen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Unter ortsfesten elektrischen Betriebsmittel versteht man alle sich im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte, welche nicht bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, da Sie entweder fest verankert oder sehr massiv sind.

Beispiele:

  • Elektrische Werkzeuge wie z.B. Standbohrmaschine

  • EDV-Geräte wie z.B. fest integrierter Computer, fest verbauter Bildschirm

  • Haushaltsgeräte wie z.B. Geschirrspülmaschine, Kühlschrank

Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach der DGUV V3 sowie DIN VDE 0701-0702 und wird in drei Prüfschritte unterteilt:

   1. Sichtprüfung
   2. Messen
   3. Funktionsprüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes elektrische Gerät eine Prüfplakette. Im Anschluss an die Geräteprüfung erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein Prüfprotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung. Für die Messungen nutzen wir kalibrierte Messgeräte.

Um die Arbeitsprozesse so wenig wie möglich zu stören, können wir Ihre Geräte auch außerhalb der Geschäftszeiten prüfen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. 

Prüfung elektrischer Anlagen

Unter elektrischen Anlagen versteht man den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel. Man unterscheidet zwischen stationären und nicht stationären Anlagen.

  • Stationäre Anlage wie z.B. Hausinstallation

  • Nicht stationäre Anlagen wie z.B. Baustromverteiler

Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach der DGUV V3 sowie DIN VDE 0100-610 / 0105-100 und wird in drei Prüfschritte unterteilt:

   1. Sichtprüfung
   2. Messen
   3. Funktionsprüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes elektrische Gerät eine Prüfplakette. Im Anschluss an die Geräteprüfung erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein Prüfprotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung. Für die Messungen nutzen wir kalibrierte Messgeräte.

Um die Arbeitsprozesse so wenig wie möglich zu stören, können wir Ihre Anlage auch außerhalb der Geschäftszeiten prüfen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3

 Warum muss geprüft werden?

Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift schützt sowohl den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter. Falls ein nicht geprüftes elektrisches Gerät oder -Anlage einen Unfall verursacht so kann für die daraus resultierenden Schäden der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden. Bei Sachschäden, muss der Unternehmer die Kosten meist selbst tragen. Sollte bei einem Unfall sogar ein Personenschaden entstehen, kann der Unternehmer oder die für die Betriebssicherheit verantwortliche Person im Unternehmen strafrechtlich belangt werden.


Warum muss geprüft werden?

Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift schützt sowohl den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter.

Falls ein nicht geprüftes elektrisches Gerät oder -Anlage einen Unfall verursacht so kann für die daraus resultierenden Schäden der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden.

Bei Sachschäden, muss der Unternehmer die Kosten meist selbst tragen. Sollte bei einem Unfall sogar ein Personenschaden entstehen, kann der Unternehmer oder die für die Betriebssicherheit verantwortliche Person im Unternehmen strafrechtlich belangt werden.

 Wer muss seine Geräte prüfen lassen?

Seit 1979 ist die DGUV V3 (früher BGV A3) von allen in Deutschland ansässigen Unternehmen, welche Mitarbeiter beschäftigen, einzuhalten.


Wer muss seine Geräte prüfen lassen?

Seit 1979 ist die DGUV V3 (früher BGV A3) von allen in Deutschland ansässigen Unternehmen, welche Mitarbeiter beschäftigen, einzuhalten.

 Wie oft muss geprüft werden?

Bei ortveränderlichen elektrische Geräten gilt als Prüffrist ein Richtwert von sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote der letzten Prüfung unter 2 Prozent kann die Prüffrist auch verlängert werden. In Werks- oder Fertigungsstätten darf die Frist bis zur nächsten Prüfung allerdings nicht länger als ein Jahr betragen. In Büroräumen darf dagegen die Frist bis auf zwei Jahre verlängert werden.

Bei ortsfesten elektrischen Anlagen ist eine Erstprüfung vor der Inbetriebnahme durchzuführen. Für Wiederholungsprüfungen gilt eine Prüffrist von vier Jahren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel gilt in Betriebsstätten "besonderer Art" eine jährliche Prüffrist. Dazu gehören medizinische Einrichtungen, Baustellen, feucht- oder nass genutzte Bereiche.


Wie oft muss geprüft werden?

Bei ortveränderlichen elektrische Geräten gilt als Prüffrist ein Richtwert von sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote der letzten Prüfung unter 2 Prozent kann die Prüffrist auch verlängert werden. In Werks- oder Fertigungsstätten darf die Frist bis zur nächsten Prüfung allerdings nicht länger als ein Jahr betragen. In Büroräumen darf dagegen die Frist bis auf zwei Jahre verlängert werden.

Bei ortsfesten elektrischen Anlagen ist eine Erstprüfung vor der Inbetriebnahme durchzuführen. Für Wiederholungsprüfungen gilt eine Prüffrist von vier Jahren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel gilt in Betriebsstätten "besonderer Art" eine jährliche Prüffrist. Dazu gehören medizinische Einrichtungen, Baustellen, feucht- oder nass genutzte Bereiche.

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